Teilnahmebedingungen | Social-Media Gewinnspiel
Tirol Lodge Ellmau – Morgenpost Gewinnspiel
- Gegenstand der Teilnahmebedingungen
Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens des Veranstalters bereitgestellt. Instagram und Facebook stehen in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsern, unterstützen oder organisieren dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Instagram und Facebook.
- Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist Tirol Lodge Ellmau, Bergbahnen Ellmau-Going Touristik Gmbh, Weissachgraben 5, 6352 Ellmau (nachfolgend Veranstalter).
- Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen.
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen, die durch die Teilnahme automatisch anerkannt werden.
- Teilnahmeausschluss
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters sowie Bevollmächtigte etwaiger Kooperationspartner. Ein Verstoß hiergegen führt zum Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vom Gewinnspiel. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, in sonstiger Weise versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Der Veranstalter behält sich vor, in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.
- Inhalt des Gewinnspieles und Gewinnaussicht
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem der User sein schönstes Urlaubsbild, Video oder Reel von seinem Urlaub in der Tirol Lodge Ellmau auf Instagram als Feed-Beitrag (keine Story!) veröffentlicht und den Kanal @tirol_lodge markiert, sowie den Hashtag #ilovemylodge verwendet. Das Instagram-Profil des Teilnehmers muss ein öffentlicher Account sein, sodass die Beiträge zur Gewinnerermittlung eingesehen werden können. Jeden Monat wird unter allen markierten Beiträgen der schönste Post gekürt. Dieser gewinnt einen Gutschein für eine Nacht für zwei Personen in einem Doppelzimmer in der Tirol Lodge. Der Gutschein ist ausschließlich im Zeitraum zwischen dem 15.05.2024 und dem 30.07.2024 einlösbar.
- Teilnahme; Gewinnermittlung
Mit der Teilnahme erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass er vom Veranstalter über die Messenger Dienste von Instagram kontaktiert wird, um über seinen Gewinn zu benachrichtigt zu werden. Sein Name darf im Falle des Gewinns in Form des ganzen Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens verwendet werden. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Veranstalter per Nachricht/E-Mail zu bestätigen. Gleichzeitig hat er die von dem Veranstalter in der Gewinnbenachrichtigung geforderten Informationen, insbesondere seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und Anschrift, anzugeben. Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns. Versäumt der Gewinner eine ordnungsgemäße Bestätigung der Gewinnbenachrichtigung, ist der Veranstalter berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen. Bei Sachpreisen ist die Auszahlung des entsprechenden Geldwertes oder ein Tausch nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Pro Teilnehmer ist nur ein Hauptgewinn je Gewinnspiel möglich. Außerdem erklären sich Teilnehmer damit einverstanden, dass ein Gewinnerfoto auf den sozialen Kanälen sowie der Website des Veranstalters veröffentlich werden darf.
- Datenschutz
Die Tirol Lodge Ellmau, Bergbahnen Ellmau-Going Touristik Gmbh, Weissachgraben 5, 6352 Ellmau verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke des Gewinnspiels auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a EU-DSGVO. Weitere Datenschutzinformationen können Sie jederzeit auf der Website einsehen. https://www.tirollodge.tirol/de/service/datenschutzerklaerung/
- Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden jeweils bis zum dritten Werktag des Folgemonats per Instagram über den Gewinn informiert.
- Teilnahmefrist
Das Gewinnspiel beginnt mit Veröffentlichung des Gewinnspiels und der zugehörigen Bedingungen in der Tirol Lodge Morgenpost jeweils zum ersten Tag eines Monats und endet am jeweils letzten Tag desselben Monats.
- Haftungsausschluss / Änderung und vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Übertragungsfehler. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software und Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, das Gewinnspieles ordnungsgemäß durchzuführen.
- Haftungsausschluss Tirol Lodge Ellmau
Weder die Tirol Lodge Ellmau, Bergbahnen Ellmau-Going Touristik Gmbh noch die freigestellten Parteien oder ein Preisanbieter übernehmen die Verantwortung für Fehler, Fehlfunktionen, Schäden, Haftungsansprüche, Verluste oder Enttäuschungen, die einem Teilnehmer aus der Teilnahme am Wettbewerb oder der Annahme eines Preises entstehen, es sei denn, diese sind durch Fahrlässigkeit von Tirol Lodge Ellmau, Bergbahnen Ellmau-Going Touristik Gmbh oder einem Preisanbieter, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder anderer Personen verursacht worden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Weder Tirol Lodge Ellmau, Bergbahnen Ellmau-Going Touristik Gmbh noch ein Preisanbieter übernimmt die Verantwortung oder Haftung für Stornierungen, Verspätungen oder andere Änderungen durch Unternehmen oder Personen, die Elemente des Wettbewerbs aus Gründen bereitstellen, die außerhalb der Kontrolle von Tirol Lodge Ellmau, Bergbahnen Ellmau-Going Touristik Gmbh oder einem Preisanbieter liegen, und ist nicht verantwortlich oder haftbar für Ausgaben, die als Folge davon entstehen. Die Nichteinhaltung einer Bestimmung dieser Regeln durch Tirol Lodge Ellmau, Bergbahnen Ellmau-Going Touristik Gmbh aufgrund von höherer Gewalt, Hurrikan, Pandemie, Krieg, Feuer, Aufruhr, Erdbeben, Terrorismus, Handlungen von Staatsfeinden, Handlungen von Regierungsbehörden außerhalb der Kontrolle von Tirol Lodge Ellmau, Bergbahnen Ellmau-Going Touristik Gmbh (mit Ausnahme der Einhaltung geltender Codes und Verordnungen) oder anderen Ereignissen „höherer Gewalt“ gilt nicht als Verstoß gegen diese Regeln. Die freigestellten Parteien sind nicht verantwortlich für Telekommunikations-, Netzwerk-, elektronische, technische oder Computerausfälle jeglicher Art, für die unzutreffende Transkription von Einsendeinformationen, für menschliches oder elektronisches Versagen oder für Einsendungen, die gestohlen, fehlgeleitet, verstümmelt, verzögert, verloren, verspätet, beschädigt oder zurückgegeben werden.
- Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: Juli 2023